EnEV 2016: 5 Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

energiestandardAuf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude passt Deutschland seine rechtlichen Rahmenbedingungen an. Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert seit Anfang dieses Jahres noch effizientere Neubauten: mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit einem besseren baulichen Wärmeschutz für die Gebäudehülle. Das wirft bei Bauherren Fragen auf: Ist unser Bauprojekt betroffen? Was ändert sich für unseren geplanten Neubau? Wo finden wir die Dokumente dazu? Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de antwortet auf die fünf häufigsten Fragen zu den neuen Anforderungen.

Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert seit Anfang dieses Jahres noch effizientere Neubauten: mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit einem besseren baulichen Wärmeschutz für die Gebäudehülle.

Seit Mai letzten Jahres gilt bundesweit die aktuelle EnEV 2014. Sie erfüllt jedoch nur teilweise die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie für Gebäude von 2010. Letztere fordert, dass die Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten einführen: öffentliche Gebäude ab 2019 und alle anderen Gebäude ab 2021. Damit nicht alle zwei Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt hat der Bund einen höheren Energie-Standard für Neubauten ab 2016 mit eingebunden, d.h. mit effizienterer Technik zum Heizen, Wassererwärme, Lüften und Kühlen sowie besser gedämmten Fenstern, Außenwänden, Dächern und untere Decken. Dieses ist ein Schritt in Richtung des EU-geforderten „Niedrigstenergiegebäudes“. Dessen Energiebedarf liegt fast bei Null und sollte größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden – beispielsweise über Solaranlagen, Biogas, Holzheizung oder Wärmepumpen.

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